21-08-2013, 20:12
Hallo zusammen,
heute teilte mir der GV mit ich könnte den zu Pfändenden KU auch in 12 Monatsraten tilgen. (Neue Vollstreckungsordnung)
Hat mich natürlich sehr gefreut das zu Hören. Sonst waren es ja immer 6 Monate
Meine Frage: Wenn ich das machen sollte, kann die KM in der Zeit keinen weitere Pfändung durchführen auch wenn weitere Schulden auflaufen?
Desweiteren kann die Kindemutter mehr als 12 Monate auflaufen lassen oder gibt es einen Zeitlimit? z.B. innerhalb eines Jahre muss Anspruch erhoben werden.
Über Antworten würde ich mich freuen-
heute teilte mir der GV mit ich könnte den zu Pfändenden KU auch in 12 Monatsraten tilgen. (Neue Vollstreckungsordnung)
Hat mich natürlich sehr gefreut das zu Hören. Sonst waren es ja immer 6 Monate
Meine Frage: Wenn ich das machen sollte, kann die KM in der Zeit keinen weitere Pfändung durchführen auch wenn weitere Schulden auflaufen?
Desweiteren kann die Kindemutter mehr als 12 Monate auflaufen lassen oder gibt es einen Zeitlimit? z.B. innerhalb eines Jahre muss Anspruch erhoben werden.
Über Antworten würde ich mich freuen-