Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung
#1
Hallo zusammen,

heute teilte mir der GV mit ich könnte den zu Pfändenden KU auch in 12 Monatsraten tilgen. (Neue Vollstreckungsordnung)

Hat mich natürlich sehr gefreut das zu Hören. Sonst waren es ja immer 6 Monate

Meine Frage: Wenn ich das machen sollte, kann die KM in der Zeit keinen weitere Pfändung durchführen auch wenn weitere Schulden auflaufen?

Desweiteren kann die Kindemutter mehr als 12 Monate auflaufen lassen oder gibt es einen Zeitlimit? z.B. innerhalb eines Jahre muss Anspruch erhoben werden.

Über Antworten würde ich mich freuen-
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von Arminius - 21-08-2013, 20:12
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von iglu - 21-08-2013, 20:15
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von Nappo - 21-08-2013, 20:27
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von iglu - 21-08-2013, 20:34
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von Nappo - 21-08-2013, 21:57

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Pfändung nach 850d Kaymueller 7 4.879 16-07-2020, 09:34
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS
  Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich IVER 12 11.344 21-02-2017, 10:40
Letzter Beitrag: Pfanne
  Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun? Antragsgegner 17 19.020 07-01-2014, 13:13
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  Bevor neuer Gerichtstermin abgehauen nach Asien ausgewanderter 18 16.446 23-04-2013, 09:09
Letzter Beitrag: Beobachter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste