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Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung
#2
Sie kann grundsätzlich jeder Zeit und immer wieder Pfänden.

Es gibt kein Limit aber den Tatbestand der Verwirkung.
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RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von iglu - 21-08-2013, 20:15
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von Nappo - 21-08-2013, 20:27
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von iglu - 21-08-2013, 20:34
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von Nappo - 21-08-2013, 21:57

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