21-08-2013, 20:33
(21-08-2013, 19:49)iglu schrieb:Zitat:O.k., Slowenien und Slowakei waren ein Gedankendreher. Ändert aber nichts an der Grundaussage, daß in der Slowakei seit 2004 auch EU-Recht als supranationales Recht gilt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Slowakei
Vollstreckungsrecht wird immer noch national geregelt. Vielen Dank für deinen Beitrag!
Ich danke für die Aufmerksamkeit
Aber Achtung: Die EU hat die Importkontrolle von ausländischen Urteilen im EU-Vollstreckungsstaat (Exkulpatur) in 2011 klammheimlich abgeschafft, so daß nur noch alle Verfahren, die bis zum 17.06.2011 beim zuständigen Gericht im Ursprungsstaat beantragt worden sind, dem ordre public des Vollstreckungsstaates nach Art. 34 Abs. 1 EUGVVO unterliegen.
Die Schlinge ist somit schon ziemlich eng. Aber manch einer kann sich vielleicht noch ein wenig Luft verschaffen. Im Fall googelt doch mal EUGVVO, EUBVO, EGBGB, ordre public usw. im Zusammenhang mit Eurem jeweiligen Staat.
In 2015 soll eine neue EUGVVO in Kraft treten, die wieder eine Importkontrolle durch ein Exkulpaturverfahren enthalten soll. Also, nicht aufgeben
Das Wesen des Faschismus ist es, ein System für schützenswerter zu halten als die darin lebenden Menschen (Theodor Adorno).