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Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung
#6
Deine Abzahlung bezieht sich ja auf Altschulden. Da Unterhalt aber eine laufende Schuld ist, kann sie die laufenden Schulden trotzdem vollstrecken lassen.

Und ganz grundsätzlich, ich erwähnte es bereits, kann sie mit ihrem Titel immer und alles vollstrecken lassen. Das mag nicht immer rechtskonform sein aber letztlich bist du auf die Rolle des Reagierenden beschränkt.

Ich persönlich habe mit der Verwirkung von Unterhaltsschulden keine Erfahrungen aber ich höre und lese, dass es ein Kraftakt ist, das durch zu klagen.
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RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von iglu - 21-08-2013, 20:15
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von Nappo - 21-08-2013, 20:27
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von iglu - 21-08-2013, 20:34
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von Nappo - 21-08-2013, 21:57

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