21-08-2013, 20:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-08-2013, 21:01 von Art20Abs4GG.)
(21-08-2013, 19:49)keinencent schrieb: Nicht desto trotz koennte man falls noch nicht geschehen diese ganze Sache tatsaechlich einmal von einem deutschen Anwalt pruefen lassen. Vorausgesetzt es stehen finanzielle Mittel zur verfuegung die nicht anderwertig benoetigt werden.
Servus,
da bin ich bei Dir, weil ich mein eigener Anwalt bin.
Zwangsweise. Oder würdest Du als Deutscher in einem fremdenfeindlichen Staat einen Ureinwohner dieses Staates zu Deinem Rechtsverdreher machen. Bock zum Gärtner sage ich da nur
Wenn in Deinem Fall ein EU-Staat involviert ist und Dein Fall vor dem 17.06.2011 beantragt worden ist, such doch einfach mal nach den oben genannten Begriffen aus dem EU-Recht. Für eine erste Orientierung über das EU-Recht ist wikipedia durchaus geeignet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Internatio...schland%29
Je nach Einzelfall bekommt man dann vielleicht plötzlich eine Idee, die man - dann - mit seinem Anwalt zu einem Abänderungantrag ausarbeiten kann. Wie gesagt: Never give up! Die Jugendämter kochen noch nicht mal mit Wasser, sondern mit purer Inkompetenz
Wenn die Feststellungsklage, die ich heute bei Gericht eingereicht habe, tatsächlich akzeptiert werden sollte, hat der Ursprungsstaat des Unterhaltstitels ein 5-stelliges Finanzierungsloch. Das war den Aufwand wert
Das Wesen des Faschismus ist es, ein System für schützenswerter zu halten als die darin lebenden Menschen (Theodor Adorno).