Hi
Zu 1. Nein
Zu 2. Keine allgemeinbildende Schule, sondern Berufsschulstufe. Schulbescheinigung liegt mir vor.
Zu 3. Richter bestätigt, das UH gedeckelt nach §94 Abs.2 nur für die KM gültig ist. Diese bezahlt an Sozialamt mtl. 23,90 Euro und ist somit aus jeglicher weiterer UH-Verpflichtung raus. Nur ich nicht. Ich soll über dem sozialrechtlichen Deckel weiterhin auf Lebzeit 353.- Euro zahlen. Wortlaut: Der Höchstbetrag der übergegangenen Forderungen wird vom Bezirk gegenüber der Mutter geltend gemacht. Wegen der Deckelung kann daher kein weiterer Übergang von Forderungen gegen den Antragsgegner erfolgt sein (Anm. Das verstößt meiner Meinung nach sogar gegen das Grundgesetz).
Les doch mal bitte den §94 SGB XII Abs.1 Satz 1 und Abs.2 durch und sag mir was du davon hälst......
Warum steht dann so was in Netz:
http://www.lebenshilfe.de/de/themen-fach...listLink=1
Wie kann ich mich gegen die sofortige Wirksamkeit wehren?
Zu 1. Nein
Zu 2. Keine allgemeinbildende Schule, sondern Berufsschulstufe. Schulbescheinigung liegt mir vor.
Zu 3. Richter bestätigt, das UH gedeckelt nach §94 Abs.2 nur für die KM gültig ist. Diese bezahlt an Sozialamt mtl. 23,90 Euro und ist somit aus jeglicher weiterer UH-Verpflichtung raus. Nur ich nicht. Ich soll über dem sozialrechtlichen Deckel weiterhin auf Lebzeit 353.- Euro zahlen. Wortlaut: Der Höchstbetrag der übergegangenen Forderungen wird vom Bezirk gegenüber der Mutter geltend gemacht. Wegen der Deckelung kann daher kein weiterer Übergang von Forderungen gegen den Antragsgegner erfolgt sein (Anm. Das verstößt meiner Meinung nach sogar gegen das Grundgesetz).
Les doch mal bitte den §94 SGB XII Abs.1 Satz 1 und Abs.2 durch und sag mir was du davon hälst......
Warum steht dann so was in Netz:
http://www.lebenshilfe.de/de/themen-fach...listLink=1
Wie kann ich mich gegen die sofortige Wirksamkeit wehren?