22-08-2013, 16:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-08-2013, 16:38 von Leutnant Dino.)
Nochmal kurz zur Vollstreckung von Schuldnertiteln im Ausland: Diese müssen vor einem örtlichen Gericht (im Ausland) anerkannt werden. Da bekommt man einen Bescheid vom Gericht. Dann dauert es noch einige Tage bis der Gerichtsvollzieher aktiv wird. Sowas geschieht nicht einfach so ohne davon zu erfahren. Ein Konto im Ausland wird nicht einfach so gepfändet. Ergo: Immer nur soviel auf dem Konto im Ausland belassen, was man zum Leben braucht. Das wird dann nicht gepfändet.
Noch ein genereller Tip: Leider tauchen immer wieder unsinnige Ratschläge auf, die Dich verwirren. Anders gesagt: Wenn Du krank bist, lässt Du Dich sicherlich nicht vom Taxifahrer Mustafa behandeln. So ist es auch beim Thema Ausland und Unterhalt.
Noch ein genereller Tip: Leider tauchen immer wieder unsinnige Ratschläge auf, die Dich verwirren. Anders gesagt: Wenn Du krank bist, lässt Du Dich sicherlich nicht vom Taxifahrer Mustafa behandeln. So ist es auch beim Thema Ausland und Unterhalt.