22-08-2013, 21:24
1. Das ist irre, Bafög (und Kindergeld!) sind bedarfsmindernd, nur der restliche Bedarf muss dann durch die Eltern gedeckt werden. Besprich mit deinem Anwalt, ob das in die nächste Instanz gehen sollte. Von aussen betrachtet sieht es ganz danach aus.
2. Soweit ich ersehen kann, passt die Berufsschulstufe tatsächlich zur Definition allgemeinbildender Schulen. Das stimmt also.
3. Tut mir leid, die zugrundeliegende Schilderung ist zu verstreut und lückenhaft, um da durchzusteigen. Das ist etwas für deinen Anwalt. §94 SGB XII ist ellenlang und enthält Ausnahmerkonstruktionen, zudem muss der Rattenschwanz an Rechtssprechung dazu beachtet werden. Was ich aber verstehe ist, dass es bei §94 SGB XII grösstenteils doch nur um einen Übergang von Forderungen geht. Das bedeutet, dass derjenige Forderungen geltend machen kann, an den das Recht dazu übergegangen ist. Der Sozialträger nämlich. Was aber nicht dem Übergang unterliegt, bleibt direkte Sache zwischen Pflichtigem Elternteil und Kind.
2. Soweit ich ersehen kann, passt die Berufsschulstufe tatsächlich zur Definition allgemeinbildender Schulen. Das stimmt also.
3. Tut mir leid, die zugrundeliegende Schilderung ist zu verstreut und lückenhaft, um da durchzusteigen. Das ist etwas für deinen Anwalt. §94 SGB XII ist ellenlang und enthält Ausnahmerkonstruktionen, zudem muss der Rattenschwanz an Rechtssprechung dazu beachtet werden. Was ich aber verstehe ist, dass es bei §94 SGB XII grösstenteils doch nur um einen Übergang von Forderungen geht. Das bedeutet, dass derjenige Forderungen geltend machen kann, an den das Recht dazu übergegangen ist. Der Sozialträger nämlich. Was aber nicht dem Übergang unterliegt, bleibt direkte Sache zwischen Pflichtigem Elternteil und Kind.