23-08-2013, 14:28
Ich würde beim bisherigen Gericht für meinen Irrtum um Nachsicht und um Weiterleitung des Antrages an das örtlich zuständige Gericht bitten...
Darüber hinaus kannst Du jederzeit das JA am Wohnort des Kindes um Vermittlung bitten...
Darüber hinaus kannst Du jederzeit das JA am Wohnort des Kindes um Vermittlung bitten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...