23-08-2013, 14:30
Moin
Es ist ihre Sache ob sie sich einen Anwalt nimmt.
Viele Richter sehen auch als Blasphemie und unter ihrer Würde an, sich von Zivilisten belästigen zu lassen, die nicht mal die juristisch verschwurbelte Sprache beherrschen.
Nun führe ihn auch konsequent und mit dem Willen zu gewinnen.
Deine Ex will nunmal nicht das SR mit dir teilen. Deswegen ist es völlig normal, dass sie sich dagegen wehrt.
So wie es auch normal ist, dass du nun Klage eingereicht hast.
(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Es wird beantragt, wie folgt zu beschließen:Weil sie ihr Pulver trocken halten, und dir Gelegenheit geben wollen, dich in Misskredit zu bringen.
Den Antrag auf Erteilung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechtes Bezüglich des Kindes xyz, zurückzuweisen. (Warum auch immer steht in den Sternen geschrieben)
(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Des Weiteren wird beantragt,Musst du auch nicht.
der Antragsgegnerin Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des Unterzeichners als Verfahrensbevollmächtigtem zu bewilligen. (Warum? Ich sehe nicht die Erforderlichkeit und den Sinn dahinter)
Es ist ihre Sache ob sie sich einen Anwalt nimmt.
(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Begründung:Wenn du das schon nicht weißt, solltest du dir unbedingt auch einen Anwalt nehmen, sonst verhedderst du dich heillos in den juristischen Fussangeln, die der RA und der Richter hin legen.
Zunächst wird die ördliche Zuständigkeit des angerufenen AG xyz gerügt. (Sorry... woher soll ich sowas wissen? Mach das nicht ständig.)
Viele Richter sehen auch als Blasphemie und unter ihrer Würde an, sich von Zivilisten belästigen zu lassen, die nicht mal die juristisch verschwurbelte Sprache beherrschen.
(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Das Kind xyz hatte seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort stets bei der KM. Diese hat ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort unter der...., sodass da AG L ördlich zuständig ist. (Ist das ein MUSS?)Ja. Siehe oben.
(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Gleichzeitig wird um Berichtigung des Passivrubrums gebeten. (Ich beabsichtige gar kein SGR-Streit vor dem FamG. Vielmehr liegt mir daran ein gemeinsames Gespräch mit der KM beim JA zu führen und eine Lösung zu finden)Du hast durch deinen Antrag beim FG bereits einen Sorgerechtsstreit angezettelt.
Ein weiterer Sachvortrag zur Frage, ob die Einräumung eines gemeinsamen Sorgerechtes dem "Kindeswohl" entspricht, bleibt ausdrücklich vorbehalten. (ehrlich gesagt fehlen mir hier die Worte!)
Meine Frage an euch:
Wie soll ich auf diesen Scheiß antworten ohne einen echten Sorgerechtsstreit anzuzetteln?
Nun führe ihn auch konsequent und mit dem Willen zu gewinnen.
Deine Ex will nunmal nicht das SR mit dir teilen. Deswegen ist es völlig normal, dass sie sich dagegen wehrt.
So wie es auch normal ist, dass du nun Klage eingereicht hast.