23-08-2013, 15:00
Der Anwalt sagt doch gar nichts besonderes. Mit dem Gerichtsort hat er völlig recht, siehe auch http://www.trennungsfaq.com/nachtrennung...nsamesorge
Damit ist eigentlich alles schon in der Sackgasse, wende dich erstmal an das richtige Gericht. Sein Getue mit Verfahrenskostenhilfe und die Zurückweisung sind Standardsätze aus dem Textbausteinkasten, die Anwälte immer absondern, da brauchts keine Begründung.
Darüber hinaus sagt er gar nichts. Kein Grund, sich aufzuregen.
Damit ist eigentlich alles schon in der Sackgasse, wende dich erstmal an das richtige Gericht. Sein Getue mit Verfahrenskostenhilfe und die Zurückweisung sind Standardsätze aus dem Textbausteinkasten, die Anwälte immer absondern, da brauchts keine Begründung.
Darüber hinaus sagt er gar nichts. Kein Grund, sich aufzuregen.