23-08-2013, 15:11
Den gegnerischen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe würde ich wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückzuweisen beantragen, zumal er noch nicht einmal begründet ist.
Deinen fehladressierten Antrag wird das Gericht schon von Amts wegen ans zuständige Gericht weiterleiten.
Deinen fehladressierten Antrag wird das Gericht schon von Amts wegen ans zuständige Gericht weiterleiten.