24-08-2013, 13:51
ob "Alles klappt", wissen die Richter nicht - dass kann ich noch verstehen.
Darauf kommt es aber auch nicht an: wo klappt schon alles?!
Aber wer vor dem Hintergrund der oben geschilderten Kommunikation noch immer davon ausgeht, dass das gemSR "in Ermangelung einer solchen" nicht übertragen werden dürfe, der leidet wohl wirklich unter Wahrnehmungsstörungen (um das mit den Worten des RA Borkenkäfer einmal auszudrücken).
Na ja - ich habe der KM angeboten, die menschenrechtsverletzende Diskriminierung meiner Tochter zu beenden, indem sie der Übertragung zustimmt und darauf hingewiesen, dass ich an der Beschwerdebegründung arbeite, die ich dann auch für erledigt erklären könnte ....
Es ist eben alles auch eine Frage der Vernunft!
Darauf kommt es aber auch nicht an: wo klappt schon alles?!
Aber wer vor dem Hintergrund der oben geschilderten Kommunikation noch immer davon ausgeht, dass das gemSR "in Ermangelung einer solchen" nicht übertragen werden dürfe, der leidet wohl wirklich unter Wahrnehmungsstörungen (um das mit den Worten des RA Borkenkäfer einmal auszudrücken).
Na ja - ich habe der KM angeboten, die menschenrechtsverletzende Diskriminierung meiner Tochter zu beenden, indem sie der Übertragung zustimmt und darauf hingewiesen, dass ich an der Beschwerdebegründung arbeite, die ich dann auch für erledigt erklären könnte ....
Es ist eben alles auch eine Frage der Vernunft!