26-08-2013, 20:07
(22-08-2013, 04:37)gleichgesinnter schrieb:Zitat:In 2015 soll eine neue EUGVVO in Kraft treten, die wieder eine Importkontrolle durch ein Exkulpaturverfahren enthalten soll.
Also DAS interessiert mich auch...
Hast du da Quellen, wo das nachgelesen werden kann?
gleichgesinnter
Hallo,
die Information war so eine Art Beifang bei meinen Recherchen im Netz, die ich mir aber nicht gemerkt habe. Ob die Information allerdings valide sein kann?
Soweit ich es bisher verstanden habe, wurde zum 01.03.2002 die Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EUGVVO) in Kraft gesetzt. Diese beinhaltet noch einen Vorbehalt des ordre public im Art. 34 Abs. 1, der für alle Verfahren gilt, die bis 17.06.2011 bei Gericht beantragt worden sind. Allerdings wird dieser Vorbehalt nicht mehr amtswegig geprüft, sondern die Prüfung muss vom Unterhaltsschuldner separat (in meinem Fall per Feststellungsklage) oder als Vollstreckungsbeschwerde explizit beantragt werden.
Dann kam 2007 das Haager Unterhaltsprotokoll, daß allerdings nur ein-zwei Staaten weltweit ratifiziert haben. Kokolores, also.
Nur nicht in der EU: Die hat gleich mal mit der Brüssel IIa das Unterhaltsrecht von den Füssen auf den Kopf gestellt und ab 18.06.2011 in der „EheVO“ Art. 41,
42), in der EuUnthVO (Art. 17), der EuMahnVO (Art. 19) und der BagatellVO (Art. 18) die Exequatur im Vollstreckungsstaat still und leise abgeschafft. Wie perfide das geplant ist, zeigt sich darin, daß es in den jeweiligen VO einen Abschnitt für die Staaten gibt, welche die HUP 2007 NICHT ratifiziert haben und einen Abschnitt für die Staaten, welche die HUP ratifiziert haben. Nach meiner Kenntnis ist das Ergebnis in beiden Fällen das selbe: Der Soverän wird in der EU einfach ignoriert.
Wenn ich also bisher auf dem Stichtag 17.06.2011 herumgeritten bin, dann liegt dies vor allem daran, daß die EU zu diesem Tag die Exekution von Unterhaltsfragen von der EUGVVO abgetrennt und in eigenen Verordnungen zum Nachteil der Unterhaltsschuldner geregelt hat.
Vor diesem Hintergrund bekommt auch die Neuordnung der EUGVVO zum 01.01.2015 eine neue Bedeutung. Leider sehe ich im Moment keine Möglichkeit, im Forum PDF-Dateien hochzuladen, deshalb vielleicht einfach mal nach: Abschaffung der Exequaturverfahren in Europa" oder "Jens Adolphsen" googeln.
Soweit ich es bis heute übersehen kann, wird erste Reform der EUGVVO seit 2002 wohl nur das Ergebnis bringen, das alle anderen EU-VO zum Unterhalt bereits vorgezeichnet haben: Die Abschaffung der Importkontrolle von Urteilen im Vollstreckungsstaat und damit auch die Exekution von Willkürurteilen
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Die Hoffnung stirbt zuletzt, wird der Hosenanzug am 22.09.2013 um 18:01 Uhr sagen
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Das Wesen des Faschismus ist es, ein System für schützenswerter zu halten als die darin lebenden Menschen (Theodor Adorno).