26-08-2013, 20:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-08-2013, 21:10 von Art20Abs4GG.)
Hallo Friedrich,
Deine PN habe ich bekommen. Danke
Für alle Mitleser: Friedrichs Thema ist ein rein deutsches. Nur daß er seit vielen Jahren in der SLO lebt und der letzte (abgeänderte) Unterhaltstitel nach dem 18.06.2011 gefertigt wurde.
Ich verstehe: Das ist wirklich der GAU
Wie kann das Forum helfen?
Die Staatsbürgerschaft der SLO anzunehmen wäre aufgrund des langen Aufenthalts vielleicht möglich. Diesen Ausweg verbaut aber das EU-Recht
Nach D zurückzukehren und auf SGB II zu machen wäre zwar denkbar, löst aber den Verlust des Vermögens in SLO nicht. Abgesehen vom Verlust an Lebensqualität
Vielleicht wäre mein Lösungsweg in Ansätzen denkbar:
1) Friedrich gründet eine Limited nach englischem Recht mit einer Niederlassung in SLO. Als Director kann er dann europaweit Aufträge im Namen der Ltd. annehmen und nach dem Recht in SLO versteuern.
2) Die Aufträge könnte es hier geben:
http://www.freelancermap,de
https://freelance.ferchau.de/
usw. usf
3) Die Ltd. kann natürlich nur ein kleines Gehalt bezahlen -> neuer Abänderungsantrag in D.
4) Die verdienten Gelder fliessen zunächst in eine Ablösung der in SLO aufgelaufenen Schulden, um das Vermögen in SLO wieder frei verfügbar zu machen und verkaufen oder in die Ltd. übertragen zu können.
4) Nachfragen eines dt. Gerichts nach der finanziellen Situation der Ltd. kann man mit Verweis auf das englische Recht u.U. gut blocken. Die Ex muss beweisen und ein dt. Staatsanwalt beherrscht i.d.R. noch nicht mal die Amtssprache korrekt. Wie soll der Verträge in Englisch ...
5) Wenn die Situation in SLO bereinigt werden kann - dann nix wie weg nach Timbuktu oder sonst wohin
Ich hatte nach der Trennung zum Glück 6 Jahre Zeit, mich vorausschauend auf den GAU vorzubereiten und die notwendigen Strukturen schaffen zu können. Ob Friedrich dies nun unter Druck hinbekommt - wolle mer hoffe
Andere Vorschläge? Ihr seid doch die Experten
Nachtrag: Wg. dem Strafverfahren. Das haben die mit mir auch probiert. Cool bleiben. Wegen Bagatelldelikten wie Unterhalt, Beleidigung, Verleumdung oder sonstiger Drohung wird in Europa niemand an einen anderen Staat ausgeliefert. Einfach ignorieren und ebenso konsequent wie nachhaltig Einsicht in den Ermittlungsakt fordern. Wenn dieser nicht gewährt wird, das betreffende Land einfach meiden, die Verjährung abwarten und dann nach dem jeweiligen Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) im Anklagestaat die Aufhebung des Verfahrens schriftlich beantragen. So geht das!
Deine PN habe ich bekommen. Danke
Für alle Mitleser: Friedrichs Thema ist ein rein deutsches. Nur daß er seit vielen Jahren in der SLO lebt und der letzte (abgeänderte) Unterhaltstitel nach dem 18.06.2011 gefertigt wurde.
Ich verstehe: Das ist wirklich der GAU
Wie kann das Forum helfen?
Die Staatsbürgerschaft der SLO anzunehmen wäre aufgrund des langen Aufenthalts vielleicht möglich. Diesen Ausweg verbaut aber das EU-Recht
Nach D zurückzukehren und auf SGB II zu machen wäre zwar denkbar, löst aber den Verlust des Vermögens in SLO nicht. Abgesehen vom Verlust an Lebensqualität
Vielleicht wäre mein Lösungsweg in Ansätzen denkbar:
1) Friedrich gründet eine Limited nach englischem Recht mit einer Niederlassung in SLO. Als Director kann er dann europaweit Aufträge im Namen der Ltd. annehmen und nach dem Recht in SLO versteuern.
2) Die Aufträge könnte es hier geben:
http://www.freelancermap,de
https://freelance.ferchau.de/
usw. usf
3) Die Ltd. kann natürlich nur ein kleines Gehalt bezahlen -> neuer Abänderungsantrag in D.
4) Die verdienten Gelder fliessen zunächst in eine Ablösung der in SLO aufgelaufenen Schulden, um das Vermögen in SLO wieder frei verfügbar zu machen und verkaufen oder in die Ltd. übertragen zu können.
4) Nachfragen eines dt. Gerichts nach der finanziellen Situation der Ltd. kann man mit Verweis auf das englische Recht u.U. gut blocken. Die Ex muss beweisen und ein dt. Staatsanwalt beherrscht i.d.R. noch nicht mal die Amtssprache korrekt. Wie soll der Verträge in Englisch ...
5) Wenn die Situation in SLO bereinigt werden kann - dann nix wie weg nach Timbuktu oder sonst wohin
Ich hatte nach der Trennung zum Glück 6 Jahre Zeit, mich vorausschauend auf den GAU vorzubereiten und die notwendigen Strukturen schaffen zu können. Ob Friedrich dies nun unter Druck hinbekommt - wolle mer hoffe
Andere Vorschläge? Ihr seid doch die Experten
Nachtrag: Wg. dem Strafverfahren. Das haben die mit mir auch probiert. Cool bleiben. Wegen Bagatelldelikten wie Unterhalt, Beleidigung, Verleumdung oder sonstiger Drohung wird in Europa niemand an einen anderen Staat ausgeliefert. Einfach ignorieren und ebenso konsequent wie nachhaltig Einsicht in den Ermittlungsakt fordern. Wenn dieser nicht gewährt wird, das betreffende Land einfach meiden, die Verjährung abwarten und dann nach dem jeweiligen Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) im Anklagestaat die Aufhebung des Verfahrens schriftlich beantragen. So geht das!
Das Wesen des Faschismus ist es, ein System für schützenswerter zu halten als die darin lebenden Menschen (Theodor Adorno).