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nur mal zum besseren verständnis - unterhalt und schulden beim JA
#2
Zitat:ich gehe mal davon aus, dass die KM von anfang an den unterhaltsvorschuss bezogen hat bzw "rückwirkend" erhalten hat

Unterhaltsvorschuss wird nicht rückwirkend bezahlt, jedenfalls nicht so, wie du es hier im Sinn hast.

Zitat:hat die KM eigentlich auch den VOLLEN betitelten unterhalt erhalten

Nein.

Zitat:oder wird dieser vom JA erst dann ausgezahlt wenn der rückstand getilgt wird?

Es wird weitergeleitet, was du zahlst.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: nur mal zum besseren verständnis - unterhalt und schulden beim JA - von iglu - 26-08-2013, 21:44

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