26-08-2013, 21:44
Zitat:ich gehe mal davon aus, dass die KM von anfang an den unterhaltsvorschuss bezogen hat bzw "rückwirkend" erhalten hat
Unterhaltsvorschuss wird nicht rückwirkend bezahlt, jedenfalls nicht so, wie du es hier im Sinn hast.
Zitat:hat die KM eigentlich auch den VOLLEN betitelten unterhalt erhalten
Nein.
Zitat:oder wird dieser vom JA erst dann ausgezahlt wenn der rückstand getilgt wird?
Es wird weitergeleitet, was du zahlst.