Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
nur mal zum besseren verständnis - unterhalt und schulden beim JA
#6
Das Jugendamt muss jeden Monat die Summe die du zahlst bis zur Höhe des Mindestunterhalts oder tituliertem Unterhalt weiterleiten.
Erst was du darüber hinaus zahltst, darf das JA zur Schuldentilgung von gezahlten Vorschüssen einbehalten.

Und Schulden aus Unterhaltsvorschuss entstehen nur, wenn du leistungsfähig gewesen bist, bzw. ein Titel existiert hat.

Frage: Wenn du direkt auf das Konto von Mutti zahlst, ergibt sich diese Problemtik gar nicht. Warum machst du das nicht?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: nur mal zum besseren verständnis - unterhalt und schulden beim JA - von MitGlied - 27-08-2013, 10:02

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Vermögensverwertung beim Unterhalt Matthias 8 1.858 24-10-2023, 18:26
Letzter Beitrag: Nappo
  Unterhalt beim Studium Bumpi 2 948 01-09-2023, 09:35
Letzter Beitrag: Newton
  Abzugsfähigkeit von Schulden beim Kindesunterhalt Irrenhaus 9 3.915 16-03-2021, 20:54
Letzter Beitrag: Irrenhaus
  Schulden wegen Unterhalt Shalom Aleichem 2 4.420 21-01-2011, 19:12
Letzter Beitrag: Shalom Aleichem

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste