29-08-2013, 07:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-08-2013, 07:34 von StrengGeheimerInformant.)
Nicht ganz richtig:
Er arbeitet und hat einen Selbstbehalt lt. "Vorschlägen" der Düsseldoofer Tabelle von 1.000,- Euro/Monat. Und ggf. kann auch Mehrbedarf geltend gemacht werden, für z.B. höhere "ortsübliche Vergleichsmieten". Laut SGB-II hätte er ja ein Anrecht auf eine 2-Zimmer-Wohnung, weil er und sein Kind eine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Dass das mit dem 'Familenrech' kollidiert ist erst mal ein anderer Schuh. Und glaub mir, im Versuch den Unterhaltsvorschuss zurück zu holen, agiert der Staat beinhart.
Wie auch immer, noch ist es ja nicht so weit. Vielleicht können christian-revers und die Mutter des gemeinsamen Kindes noch eine Lösung finden. Und wenn sie sich beide verantwortlich fühlen -wovon ich ausgehe- dann könnten beide sich eventuell auch vertragen.
Trennungen sind für Kinder vor allem erst mal Eines: shice!
Er arbeitet und hat einen Selbstbehalt lt. "Vorschlägen" der Düsseldoofer Tabelle von 1.000,- Euro/Monat. Und ggf. kann auch Mehrbedarf geltend gemacht werden, für z.B. höhere "ortsübliche Vergleichsmieten". Laut SGB-II hätte er ja ein Anrecht auf eine 2-Zimmer-Wohnung, weil er und sein Kind eine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Dass das mit dem 'Familenrech' kollidiert ist erst mal ein anderer Schuh. Und glaub mir, im Versuch den Unterhaltsvorschuss zurück zu holen, agiert der Staat beinhart.
Wie auch immer, noch ist es ja nicht so weit. Vielleicht können christian-revers und die Mutter des gemeinsamen Kindes noch eine Lösung finden. Und wenn sie sich beide verantwortlich fühlen -wovon ich ausgehe- dann könnten beide sich eventuell auch vertragen.
Trennungen sind für Kinder vor allem erst mal Eines: shice!