29-08-2013, 08:37
(28-08-2013, 23:25)fishhook schrieb: Bin ich überhaupt verpflichtet nach Punkt (2) Auskunft zu erteilen?
Wer kann mir einen Tipp geben?
Hallo fishhook,
der Paragraph, den Du zitiert hast, trifft bei Trennungsunterhalt nicht zu, denn Ihr seid keine Verwandten, sondern (noch) Eheleute.
Zudem wäre es für Dich, so wie ich es verstanden habe, ja gerade günstig, wenn der TU nach Deinem Einkommen von 2012 (das ja niedriger war als 2011) berechnet würde.
Wenn Deine Frau klagt, dann kommst Du sowieso nicht drum herum. Ich würde an Deiner Stelle von Deinem RA den TU berechnen lassen, in dem alles an Abzügen, was möglich ist, berücksichtigt wird. Auf diesem minimalen Betrag (den Du auf jeden Fall zahlen müssen wirst) basierend würde ich dann die Nachzahlung und die aktuelle Zahlung leisten. Dann kann sich die Gegenseite überlegen, ob sie wegen eines eventuellen Differenzbetrages noch weiter kämpft.