29-08-2013, 09:01
Bei 1200 Netto - Mindestunterhalt lt. DD ist der TO ganz fett im Anspruchsbereich des SGB II. Weitere Diskussionen über Unterhaltsrechtliche Leitlinien und Wohnkosten sind und bleiben Unfug.
Und selbst was den unterhaltsrechtlichen Bedarf für die Wohnkosten betrifft, so habe ich vor ein paar Tagen gelernt, dass die umgangshalber anzuheben sind.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid113681
Und selbst was den unterhaltsrechtlichen Bedarf für die Wohnkosten betrifft, so habe ich vor ein paar Tagen gelernt, dass die umgangshalber anzuheben sind.
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