29-08-2013, 13:09
Das klingt ominös, weil nur während der Ehezeit erworbene Rentenanwaltschaften ausgeglichen werden. Aber bei solchen indirekten Schilderungen gibts immer irgendwelche Falltüren, falsch verstandene und/oder weitergegebene Informationen. Wenn es so eindeutig ist, sollte ihm auch sein Anwalt dringend zur sofortigen Revision raten. Herrscht ja schliesslich Anwaltspflicht, also hat er einen.