29-08-2013, 13:16
Bei der indirekten Schilderung steigen ich jedenfalls nicht durch. Sie anerkennen jedenfalls, dass du nicht pfändbar bist, wollen dich pfänden und geben gleichzeitig zu, dass sie nicht pfänden können. Im Endeffekt glaube ich nicht, dass du irgendeine Vollstreckung zu erwarten hast. Also kannst du auch dem Gericht irgendetwas antworten oder fragen, da hast du nichts mehr zu verlieren.
Wie das im Detail mit dem österreichischen Unterhaltsvorschuss ist, ob das mit der Rückzahlung vielleicht eine grundsätzliche Formalie ist ohne die nichts gezahlt wird - keine Ahnung.
Wie das im Detail mit dem österreichischen Unterhaltsvorschuss ist, ob das mit der Rückzahlung vielleicht eine grundsätzliche Formalie ist ohne die nichts gezahlt wird - keine Ahnung.