29-08-2013, 15:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-08-2013, 15:40 von keinencent.)
(29-08-2013, 12:11)iglu schrieb: Ach, und die ZPO ist nicht Verfahrensrecht?
Ich stelle die Diskussion hiermit ein. Zahl du mal deine Zwangsmittel.
Eine Verfahrensrechtliche Vorschrift regelt wie ein Gerichtsverfahren abläuft, also was der Richter und die Parteien in der Verhandlung (noch "VOR" dem Urteil oder dem Beschluss) dürfen und was nicht.
§ 888 ZPO hat mit der Verhandlung gar nichts zu tun sondern regelt wie ein "Beschluss" auf Auskunft man vom Gericht erhalten hat durchgesetzt werden kann.
Ist der Unterschied nun klar?
Ich habe die entscheidenden Punkte mit fettdruck markiert und unterstrichen und es sollte eigentlich jetzt verstaendlich sein.
Zusammengefasst:
§ 235 FamFG regelt das was der Richter in der Verhandlung darf
§ 888 ZPO regelt das was deine Ex oder das JA dürfen um den Auskunftstitel durchzusetzen.