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Strafverschonung für Unterhaltsdrückebergerin
#6
(16-04-2009, 11:07)Master Chief schrieb: Der Angeklagten wurde zudem aufgegeben, künftig Unterhalt in Höhe von 50 Euro monatlich zahlen.

Und wenn sich Richter und Angeklagte in zwei Jahren wiedersehen, wird der Staatsanwalt richtig böse und verlangt dreimalstrafverschärfend 6 Monate auf Bewährung. Dann verhängt Richter Götz 50 cent Unterhalt und wenn es Probleme gibt, soll sie mal privat bei ihm in St. Blasen vorbeikommen.

Natürlich wird immer noch kein Geld rüberwachsen, 2013 treffen sich dann alle wieder, Staatsanwalt jetzt fuchsteufelswild und knallhart: 7 Monate auf Bewährung. Die Dame bekommt jetzt 50 EUR vom Kindsvater, so der Richter, damit sie 50 cent davon an Unterhalt zahlen kann.

Und in St. Blasen darf sie natürlich auch jederzeit reinschauen und alle sind befriedigt. Tags drauf wird Richter Götz dann einem Vater mit 1.000 EUR netto Einkommen 1.000 EUR Kindesunterhalt fiktiv aufbrummen und der taucht dann in der Statistik als Rabenvater wieder auf.
Erst jetzt sind wirklich alle glücklich in Deutschland.

Gute Nacht!
Master Chief

Stimmt alles genau, Master Chief,

aber ich bin ehrlich hier. Bevor ich den Richtern in St. Blasen Befriedigungen verschaffe, zahle ich dann doch lieber... .

Dodgy

Wenn ich dann allerdings schon zahle, achte ich auch auf die Gegenleistungen. Stimmen sie nicht, weil Kind usw. unfreundlich mir gegenüber auftreten, dann sinne ich auf Flucht aus der Zahleselei nach.

Tongue

Und alle können mich mal,
Goddiejens aus Belgien
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RE: Strafverschonung für Unterhaltsdrückebergerin - von goodie - 16-04-2009, 13:45

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