30-08-2013, 00:44
(29-08-2013, 22:23)p schrieb:ja - und noch weitere Kommunikation per eMail.(29-08-2013, 20:14)Ibykus schrieb: Kurisoser Weise ereignete sich vor wenigen Tagen ein Zwischenfall, der zur Kommunikation mit der KM geführt hatte, die ich vor dem Hintergrund des aktuellen Verfahrens natürlich gesichert habe.War das diese whatsApp - Sache am Ende der Beschwerde?
Mir kam es gar nicht viel vor, was ich zu Papier gebracht habe. Mein schlechtes Gewissen sagt mir: zu oberflächlich.
Wie Wackelpudding schon schrieb, hat ein OLG tatsächlich wesentlich mehr Zeit, sich den Dingen zu widmen, als ein Einzelrichter am AG.
Auch die Berufung beim Landgericht arbeitet wesentlich komfortabler.
Zu meiner Referendarszeit, hatten die Richter dort immer "aufgeräumte" Schreibtische
Aber in der Tat kannst Du schreiben, was Du willst. Man ist "erhaben" genug, Dir mit einem Federstrich alles kaputt zu machen.
Über ihnen gibt es keine Instanz mehr. Das wissen sie!
Und der Weg zum BVerfG ist weit und mühselig.
Das wissen sie auch.
P.S.
allerdings könnte es nicht schaden, die Beschwerde mit dem Antrag zu schließen, den rechtlich unvertretbaren Müll des AG aufzuheben und das gem SR zu übertragen ;-)