30-08-2013, 08:28
(30-08-2013, 00:44)Ibykus schrieb: Und der Weg zum BVerfG ist weit und mühselig.
An sich kann diesen Weg beim Sorgerecht nur jemand gehen, bei dem am Ausgang des Verfahrens nichts hängt, z. B. wenn er sich ohne Sorgerecht bereits soweit um sein Kind kümmern kann, dass die rechtliche Diskriminierung des Kindes ohne tatsächliche negative Folgen für dieses bleibt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...