30-08-2013, 13:10
(30-08-2013, 12:51)jessie17 schrieb: :-D das mit dem Auswandern klingt gut, ist aber nicht machbar.
Es reicht vielleicht schon, wenn die Ex eine Auswanderung befürchtet.
(30-08-2013, 12:51)jessie17 schrieb: Frau F ist Sicherungsgeberin, konnte inzwischen geklärt sein.
Was heißt das faktisch? Ist das in diesem Falle hilfreich?
Das heisst faktisch, dass sie gegenüber der Bank für die Schulden mithaftet. Deshalb müsste sie eigentlich daran interessiert sein, dass die Immobilie möglichst schuldendeckend verkauft wird.