30-08-2013, 13:14
(30-08-2013, 12:51)jessie17 schrieb: Frau F ist Sicherungsgeberin, konnte inzwischen geklärt sein.
Was heißt das faktisch?
Das heißt für mich, dass sie ihr Vermögen eingesetzt hat, um den Kredit zu ermöglichen (Sie hat schriftlich gegenüber der Bank eine entsptrechende Zweckerklärung abgegeben.). Weshalb hätte sie es tun sollen, wenn sie die "Schulden" nicht als die ihren begriffen hätte?
Wer nicht taktet, wird getaktet...