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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(29-08-2013, 15:16)p schrieb: die gemeinsame Sorge würde dem Kindeswohl dienen und ihm nicht widersprechen. Er meinte dann sie müsse dem Wohl des Kindes entsprechen, dann hab ich ihm §1626a BGB dahergesagt, worauf er den Unterschied zwischen "nicht wiedersprechen" und" entsprechen" als nahe beieinanderliegenden, sehr ähnlichen terminus technicus bezeichnete.

Sowas macht fassungslos. Wie konntest du da ruhig bleiben?
Wo ist der Beweis das eine Beteiligung des Vaters an der Sorge dem Kindeswohl nicht entspricht. Es dem Kind also schaden oder es sogar gefährden würde?
So doof kann der Richter doch nicht gewesen sein.
Da fühlt man sich mehr als nur veräppelt.

Es geht also doch weiter wie gehabt. Konstruierte und erlogene Konflikte können von den Mutti´s jederzeit aus dem Hut gezaubert werden. Es heisst mal abwarten ob die Konflikte weniger werden. Als Vater dann den Kopf bis zu den Schultern in den Allerwertesten. Wenn man dann nach unbestimmter Zeit den Kopf mal wieder herauszieht um die gemeinsame Sorge zu beantragen, zieht die Ex einfach wieder Konflikte aus dem Hut.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Absurdistan - 30-08-2013, 13:36
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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