30-08-2013, 13:58
Es ist bei der Justiz -jedenfalls was die Familienrechtsjustiz angeht- mittlerweile so, wie bei der Exekutive:
Gegen einen Verwaltungsakt legt man grundsätzlich Widerspruch ein, weil mindestens drei Viertel dieser Bescheide entweder rechtswidrig oder wenigstens fehlerhaft sind.
Bei den Familiengerichten kommt es insoweit auch weniger auf die Entscheidung des Ausgangsgerichtes an, als mehr auf die Entscheidung der Rechtsmittelinstanzen - notfalls eben auf die des EuGHMR, wenn deutsche Gerichte bis hoch zum BVerfG nicht Willens oder nicht in der Lage sind, Menschenrechtsverletzungen zu erkennen.
Schlimm, wenn durch ignorante, permanente Menschenrechtsverletzungen das Kindeswohl geschädigt und verletzt wird.
Denn dann rechtfertigt sich die Behauptung, dass das Kindeswohl in Palermo auf dem Hauptbahnhof mglw besser aufgehoben ist, als vor deutschen Familiengerichten.
Gegen einen Verwaltungsakt legt man grundsätzlich Widerspruch ein, weil mindestens drei Viertel dieser Bescheide entweder rechtswidrig oder wenigstens fehlerhaft sind.
Bei den Familiengerichten kommt es insoweit auch weniger auf die Entscheidung des Ausgangsgerichtes an, als mehr auf die Entscheidung der Rechtsmittelinstanzen - notfalls eben auf die des EuGHMR, wenn deutsche Gerichte bis hoch zum BVerfG nicht Willens oder nicht in der Lage sind, Menschenrechtsverletzungen zu erkennen.
Schlimm, wenn durch ignorante, permanente Menschenrechtsverletzungen das Kindeswohl geschädigt und verletzt wird.
Denn dann rechtfertigt sich die Behauptung, dass das Kindeswohl in Palermo auf dem Hauptbahnhof mglw besser aufgehoben ist, als vor deutschen Familiengerichten.