31-08-2013, 11:03
Nein. Exen die auf Unterhalt pochen, kriegt man nicht zur "Vernunft", weil "das steht ihnen ja zu!" ACHTUNG IRONIE !
Außerdem muss sich erst mal ein Richter finden, der das mit der Verwirkung auch schluckt! Da kann man oft in Händen halten was man will.
Ich habe den Eindruck, dass es sich hier mal wieder um einen Mann handelt, der sich noch der Illusion hergibt, streitbare Exen könne man mit Logik, Vernuft und Einsicht zu etwas bewegen. Schön wäre es....
Außerdem ist dies unabhängig der Privatinsolvenz. Es können nämlich im vorgeschaltetem außergerichtlichem Einigungsverfahren die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen im Ganzen oder der Höhe nach bestritten werden.
Außerdem muss sich erst mal ein Richter finden, der das mit der Verwirkung auch schluckt! Da kann man oft in Händen halten was man will.
Ich habe den Eindruck, dass es sich hier mal wieder um einen Mann handelt, der sich noch der Illusion hergibt, streitbare Exen könne man mit Logik, Vernuft und Einsicht zu etwas bewegen. Schön wäre es....
Außerdem ist dies unabhängig der Privatinsolvenz. Es können nämlich im vorgeschaltetem außergerichtlichem Einigungsverfahren die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen im Ganzen oder der Höhe nach bestritten werden.