31-08-2013, 11:23
@ wackelpudding - In der Verfügung des Gerichtes steht "zugestellt am 17.07." Ob die damit meinen, dass der Beschluss UNS am 17.07. zugestellt wurde, oder der Gegenseite, ist mir nicht bekannt.
@ Ibykus - Danke. Damit nehme ich mal an, hat die Gegenseite fristwahrend gehandelt... hätte mich eigentlich auch gewundert, wenn das OLG eine verfristete Beschwerde noch zugelassen hätte, aber bei Richtern weiß man ja nie.... Irritiert war ich ausserdem durch die Aussage eines befreundeten Anwaltes (allerdings ist der "nur" Patentanwalt), dass "Frist eben Frist" sei, egal ob das Ende auf ein Wochenende fällt oder nicht.
@ Ibykus - Danke. Damit nehme ich mal an, hat die Gegenseite fristwahrend gehandelt... hätte mich eigentlich auch gewundert, wenn das OLG eine verfristete Beschwerde noch zugelassen hätte, aber bei Richtern weiß man ja nie.... Irritiert war ich ausserdem durch die Aussage eines befreundeten Anwaltes (allerdings ist der "nur" Patentanwalt), dass "Frist eben Frist" sei, egal ob das Ende auf ein Wochenende fällt oder nicht.