31-08-2013, 21:19
(31-08-2013, 11:03)Nappo schrieb: Außerdem muss sich erst mal ein Richter finden, der das mit der Verwirkung auch schluckt! Da kann man oft in Händen halten was man will.
Außerdem ist dies unabhängig der Privatinsolvenz. Es können nämlich im vorgeschaltetem außergerichtlichem Einigungsverfahren die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen im Ganzen oder der Höhe nach bestritten werden.
Ist es also sehr unwahrscheinlich mit der Verwirkung? Wieso steht es dann geschrieben und wieso gibts dann Urteile dazu?
Irgendwie blicke ich hier gerade nicht durch. Erst heißt es hü und dann hott?
Was genau ist jetzt unabhängig von PI und welche vorgeschalteten Einigungsverfahren sind da gemeint?