31-08-2013, 22:19
Also : Nur weil das "geschrieben" steht und auch die entsprechenden Urteile schon mal gefällt wurde, kann man nicht direkt davon ausgehen, dass man vor jedem Gericht und jedem Richter deshalb gleich gewinnt.
Ob der vorliegende Fall tatsächlich auf dasjenige Urteil (Verwirkung) in Verbondung zu bringen ist und somit man sich auch darauf berufen kann ist zwar wahrscheinlich, muss aber von einem Juristen (das ist das was Ibikus manchmal meint) auch richtig geprüft werden. Das übersteigt die Möglichkeiten eines Forums.
Was ich meinte in Bezug auf die Insolvenz ist,
1. Sind die Forderungen verwirkt, sind sie natürlich nicht mehr vorhanden.
2. Sind sie nicht verwirkt, fließen sie in die Insolvenzmasse mit ein und verflüchtigen sich nach 6 Jahren durch Restschuldbefreiung. Sind also auch weg.
Ob der vorliegende Fall tatsächlich auf dasjenige Urteil (Verwirkung) in Verbondung zu bringen ist und somit man sich auch darauf berufen kann ist zwar wahrscheinlich, muss aber von einem Juristen (das ist das was Ibikus manchmal meint) auch richtig geprüft werden. Das übersteigt die Möglichkeiten eines Forums.
Was ich meinte in Bezug auf die Insolvenz ist,
1. Sind die Forderungen verwirkt, sind sie natürlich nicht mehr vorhanden.
2. Sind sie nicht verwirkt, fließen sie in die Insolvenzmasse mit ein und verflüchtigen sich nach 6 Jahren durch Restschuldbefreiung. Sind also auch weg.