02-09-2013, 14:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-09-2013, 14:35 von Absurdistan.)
Bei der Entziehung der Sorge des Vaters geht man nach § 1671 (Übertragung der alleinsorge wenn es dem Kindeswohl am Besten entspricht)
Bei der Entziehung der Sorge der Mutter gilt der Maßstab der Kindeswohlgefährdung nach § 1666
Entscheidend ist wohl der Umgang und wie stark die Bindung der Eltern zum Kind ist. Kann der Vater ein Familienleben mit dem Kind darstellen siehts besser aus.
OLG Hamm: Kein Anspruch des Kindes auf Idealeltern
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...30712.html
Bei der Entziehung der Sorge der Mutter gilt der Maßstab der Kindeswohlgefährdung nach § 1666
Entscheidend ist wohl der Umgang und wie stark die Bindung der Eltern zum Kind ist. Kann der Vater ein Familienleben mit dem Kind darstellen siehts besser aus.
OLG Hamm: Kein Anspruch des Kindes auf Idealeltern
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...30712.html