02-09-2013, 18:49
(02-09-2013, 18:31)nohope schrieb: "....wird ihnen mitgeteilt,dass das ermittlungsverfahren gegen sie wegen § 170 Abs.2 StPO eingestellt wird."
Das ist doch ziemlich gut. Im Übrigen kann der "Gegner" sofort wieder eine Strafanzeige stellen. Das kann ein Spiel über Jahre werden. Also nicht erschrecken, wenn Du wieder beglückt wirst.