03-09-2013, 17:51
Verwirkung greift da nicht. Dass man beim BFD sogar noch was zahlen muss, ist mir neu. Normalerweise ist während des BFD kein Unterhalt zu zahlen.
Hat denn der gegnerische Anwalt überhaupt nachgewiesen, dass sie zusätzlich Geld braucht? Die blosse Behauptung "ich geh jetzt zum BFD und will 600 EUR extra" reicht nicht!
Hat denn der gegnerische Anwalt überhaupt nachgewiesen, dass sie zusätzlich Geld braucht? Die blosse Behauptung "ich geh jetzt zum BFD und will 600 EUR extra" reicht nicht!