03-09-2013, 18:03
(03-09-2013, 13:31)jessie17 schrieb: Kann man sich eigentlich über eine PI unabhängig beraten lassen?
Das machen die Schuldnerberatungsstellen auch, ohne das
zwingend ein Verfahren eingeleitet werden muß.
In einigen Gemeinden lassen sich dazu ein paar Einzelkämpfer
in der Nähe der Amtsgerichte nieder. Die wickeln solche Fälle auch
für ein Handgeld ab. Die Besonderheiten im Familien- oder Unterhaltsrecht sind aber dabei nicht der Kern des Pudels.
Einfach mal beim Amtsgericht anrufen und fragen, mit welchen
Schuldnerberatungsstellen die so zu tun haben.
Herr K. kann da gegenüber Frau F. möglicherweise im Innenverhältnis
etwas regeln. Nach außen haftet zunächst er für seine Verbindlichkeiten
alleine. Wenn da nix zu holen ist, wird man die Sicherheit verwerten wollen und dann erst kommt Frau F. ins Boot. Die Bank kann sich sodann aussuchen, bei wem Sie anklopft. Fifty-Fifty geht also nur im Innenverhältnis.