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IJFD in Bolivien - Bundesfreiwilligendienst
#10
Hi suppenkasper,

hier noch was speziell zum Unterhalt:

Zitat:Wird ein BFD oder ein FSJ gemacht, so hat das Kind damit eine originäre Lebensstellung eingenommen.

Dennoch bedeutet die Ableistung des BFD nicht automatisch, dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht. Viele BFD-Einsatzstellen stellen dem Freiwilligen keine dienstliche Unterkunft zur Verfügung. Das war auch schon bei einigen Zivildienststellen so. Dort ist die Rechtsprechung zu einem Teil davon ausgegangen, dass die Eltern dann den Wohnbedarf abdecken müssen. Andere Gerichte haben hinsichtlich des FSJ unterschieden: Wenn das FSJ bei einem Volljährigen nur der Überbrückung einer Wartezeit dient, so hat das volljährige Kind für seinen Unterhalt selbst zu sorgen. Anders ist es, wenn das FSJ der Vorbereitung des Studiums, etwa eines Medizinstudiums dient. Dann ist ggf. ein Restunterhaltsanspruch vorhanden. Ob die Analogie Zivildienst und FSJ allerdings tragfähig ist, kann angezweifelt werden. Denn beim Zivildienst handelte es sich um eine Pflicht. Das FSJ ist hingegen eine freiwillige Angelegenheit.

Hinsichtlich des BFD gibt es keine Rechtsprechung. Man wird jedoch die zum FSJ auf den neuen Freiwilligendienst übertragen können. Der Grundsatz lautet also: während des BFD besteht kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegenüber seinen Eltern.

http://www.bundes-freiwilligendienst.de/...recht.html
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RE: IJFD in Bolivien - Bundesfreiwilligendienst - von Nappo - 03-09-2013, 17:51
RE: IJFD in Bolivien - Bundesfreiwilligendienst - von Nathan - 03-09-2013, 18:44
RE: IJFD in Bolivien - Bundesfreiwilligendienst - von Nappo - 05-09-2013, 17:07

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