03-09-2013, 20:21
(03-09-2013, 18:38)suppenkasper schrieb: wenn das Ganze als berufsvorbereitend hingestellt wird
Das soll die Gegenseite doch erst mal nachweisen! Auch hier wieder: Man kann nicht einfach irgendwas behaupten und dann kassieren. Hier ist mit Belegen nachzuweisen:
1. Einkommen der Mutter. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig.
2. Wenn es berufsvorbereitend sein soll: Welcher Beruf, Nachweis dass der BFD den sie macht dafür anerkannt wird.
3. Genaue Bezifferung des Bedarfs incl. Nachweisen. Wohnung? Mietvertrag vorlegen. Reisekosten? Rechnungen vorlegen.