04-09-2013, 21:42
Zitat:- auch wenn es ansonsten Möglichkeiten nach den Verfahrensordnungen -z.Bsp. der FGO, tatsächlich auch im SGG, selbst im FamFG- gibt, die -neuerdings- auf eine "Bekanntgabefiktion" (=drei Tage nach Postausgang) abstellen.
Zitat:Lies mal § 15 FamFG. (dort geht es um "Bekanntgabe")
Man kann auch in weniger Worten ausdrücken, dass man Unrecht hatte. Ich stelle fest, dass alles genauso ist, wie ich es hier "verbreitete".
Ich bin kein Jurist, insofern interessieren mich filigrane juristische Erwägungen einen Scheißdreck. Was mich interessiert ist, was durchgeht, funktioniert und Erfolg hat. Beileibe nicht nur für mich sondern auch für meine "Schützlinge". Und ich darf das in aller Bescheidenheit sagen, ich habe (fast) immer Erfolg! Ich wünschte natürlich, dass das auch schon vor zwei Jahren so gewesen wäre, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Aber du darfst dich des Erfolges rühmen, dass ich hier - jedenfalls nicht ungefragt - keine Ratschläge mehr verbreiten werde.