05-09-2013, 11:03
Gegen dem Beschluss des AG Schwandorf wurde heute Beschwerde beim OLG Nürnberg eingelegt.
Gründe:1. nicht berücksichtigtes Bafög ist laut Leitlinien des OLG Nürnberg anzurechnendes Einkommen.
2. Fehlende Aktivlegitimation wegen übergegangenem Recht nach § 94 SGB XII.
So sollte es aussehen:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/re...rigem-kind
Gründe:1. nicht berücksichtigtes Bafög ist laut Leitlinien des OLG Nürnberg anzurechnendes Einkommen.
2. Fehlende Aktivlegitimation wegen übergegangenem Recht nach § 94 SGB XII.
So sollte es aussehen:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/re...rigem-kind