05-09-2013, 19:54
(05-09-2013, 18:52)suppenkasper schrieb: puh...danke Nappo! Wie siehts mit der gest. Erwerbsobliegenheit bei ihr aus? Wie lange muss ich noch über 80% des KU tragen?
Hallo Suppenkasper,
Euer Kind ist, wenn es nach der Rückkehr nach Deutschland ein Studium beginnt, kein privilegiertes Kind mehr. D.h. dass weder Deine Ex noch Dich eine erhöhte Erwerbsobliegenheit trifft. Falls Deine Ex sich nicht freiwillig dazu entschließt, mehr zu arbeiten, kannst Du also nichts machen.
Wenn Ihr noch miteinander reden könnt, würde ich sie darauf hinweisen, dass eine Steigerung der Arbeitsstundenzahl aufgrund der erneuten Scheidung schon aufgrund ihrer Altersvorsorge auch in ihrem eigenen Interesse wäre.