05-09-2013, 22:19
Das Jugendamt handelt in Vertretung der Ex, ich nehme an sie ist eine Beistandschaft eingegangen. Damit gilt alles was du dem Jugendamt sagst als der Ex gesagt und es ist auch völlig logisch, dass deine gesamten Angaben an die Ex gehen.
Das Einkommen deiner Freundin geht das Jugendamt aber nichts an. Wenn du darüber Auskunft gibst, dann freiwillig. Gibst du sie aber, dann landet sie auch bei deiner Ex. Wenn du mit der Ex gut klar gekommen bist, dann fordere sie auf, das weiterhin zu tun und die Beistandschaft zu beenden.
Das Einkommen deiner Freundin geht das Jugendamt aber nichts an. Wenn du darüber Auskunft gibst, dann freiwillig. Gibst du sie aber, dann landet sie auch bei deiner Ex. Wenn du mit der Ex gut klar gekommen bist, dann fordere sie auf, das weiterhin zu tun und die Beistandschaft zu beenden.