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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
@raid

Ich sehe nicht, weshalb Du von Dir aus auf einen Teil der geS (gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht) verzichten solltest. Weshalb kann Das Kind nicht im elterlichen Einvernehmen bei der Mutter leben?

Irgendwo ist es für mich nicht stimmig, dass Du massiv Einschränkungen der Erziehungsfähigkeit der Mutter kommunizierst, aber keinerlei Bedenken hast, dass sie die Alltagssorge schon wuppen wird.

Und ich empfinde es ähnlich wie @Absurdistan: Du beschäftigst Dich so sehr mit Deiner Ex, dass nur wenig auffällt, wie sehr es Dir um das Wohl Deines Kindes geht...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von wackelpudding - 05-09-2013, 23:34
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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