06-09-2013, 09:53
Devise lautet aktuell in der Wohnung zu bleiben bis zum FG Termin, laut Anwalt schickt der Richter die Uneinigen Eltern zur Zwangsberatung, er glaubt nicht, das die Ehewohnungszuweisung durchgeht, da ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen. Hoffe, das Rattin der ex sich bei uns vor dem Termin meldet zwecks Einigungsversuch, werden dann Auszug anbieten, wenn Umgang wie von uns gewollt angenommen wird, dann lass ich das vom Richter gleich absegnen.
mann - nix wirst du absegnen lassen! das ist deine wohnung - auch du hast das recht auf zuweisung. wenn die ex auszugswillig ist - dann soll sie ohne kind gehen.
nochmals: lass deinen anwalt 2 szenarien anbieten! du kannst auch einen gegenläufigen abr-antrag stellen, der geprüft wird, das darf jede partei - aber SR würde ich nicht beantragen!
bb
netlover
mann - nix wirst du absegnen lassen! das ist deine wohnung - auch du hast das recht auf zuweisung. wenn die ex auszugswillig ist - dann soll sie ohne kind gehen.
nochmals: lass deinen anwalt 2 szenarien anbieten! du kannst auch einen gegenläufigen abr-antrag stellen, der geprüft wird, das darf jede partei - aber SR würde ich nicht beantragen!
bb
netlover