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Datenschutz Jugendamt
#7
Erstmal hätte ich an deiner Stelle das Einkommen der Partnerin gar nicht offen gelegt.
Zweitens haben wir damals bei dem "Auskunftsersuchen" des JA eine Datenschutzerklärung mitgeschickt, weil wir partout vermeiden wollten, dass die KM den Arbeitgeber des KV kennt (denn die KM telefoniert gerne und erfindet auch gerne Geschichten). Bisher hat uns das gute Dienste geleistet. Soweit uns bekannt (kann aber natürlich auch anders sein, sofern die KM entsprechend dicht hält, aber das ist nicht anzunehmen), erfährt die KM nur die berechnete UH-Summe, aber keine Details der Auskunft. In letzter Konsequenz hat sie nach meiner Rechtsaufassung auch keinen Anspruch auf diese Kenntnisse, denn: Auskunft steht den Kindern zu, bzw. deren rechtlichen Vertretern. Sie hat aber die Geltendmachung der UH-Ansprüche abgegeben, nämlich an die Beistandschaft. Damit reicht es meines Erachtens, dass die Beiständin die Infos hat.

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Datenschutzerklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die laufende Beistandschaft für die/das minderjährige/n Kind/er xyz, sowie alle jetzt oder zukünftig anhängigen Angelegenheiten, teile ich folgendes mit:

Ein Auskunftsanspruch gemäß § 1605 BGB besteht nur zwischen Verwandten gerader Linie. Da Sie stellvertretend für die Kinder diese Ansprüche geltend machen, bin ich Ihnen zur entsprechenden Auskunft verpflichtet. Eine Auskunftsverpflichtung gegenüber weiteren Personen besteht jedoch nicht.

Eine Weitergabe aller meiner persönlichen Daten - mündlich, durch Akteneinsicht oder Dokumentenweitergabe - , mit Ausnahme meiner postalischen Adresse, die jetzt oder zukünftig von Ihnen erhoben werden, an die Kindesmutter, mit ihr in Verbindung stehende Dritte, oder andere Dritte - auch Behörden - untersage ich ausdrücklich. Dies betrifft insbesondere Angaben zu meinem Arbeitsverhältnis, der Art und Höhe meiner Einkünfte, meinen sonstigen wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnissen und der Adresse meiner weiteren Kinder.

Im Zusammenhang mit vorherigen, laufenden oder zukünftigen Unterhaltsansprüchen oder anderen Angelegenheiten in Bezug auf die Kinder sind Sie daher aufgefordert, der Kindesmutter lediglich die Höhe des ermittelten Unterhaltes mitzuteilen. Weitere Angaben haben im Sinne des Datenschutzes zu unterbleiben oder sind nur mit meiner ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet.
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Datenschutz Jugendamt - von ivaldi - 05-09-2013, 12:25
RE: Datenschutz Jugendamt - von blue - 05-09-2013, 13:42
RE: Datenschutz Jugendamt - von ivaldi - 05-09-2013, 14:10
RE: Datenschutz Jugendamt - von p__ - 05-09-2013, 22:19
RE: Datenschutz Jugendamt - von ivaldi - 06-09-2013, 10:25
RE: Datenschutz Jugendamt - von p__ - 06-09-2013, 10:54
RE: Datenschutz Jugendamt - von Jessy - 06-09-2013, 11:40

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