06-09-2013, 12:27
Hallo Jessy der befindet sich der Ausbildung 3 Lehrjahr als Gas Wasser Installateur und verdient angeblich im 3 Lehrjahr 375 €.
Habe nur eine Abrechnung gesehen und galube eher das waren dei Überstunden.
So wie die Gegenpartei behaupetet sei er nicht zahlungskräftig für Kind und Mutter sowie so nicht
Aber hat meine Tochter nicht Anspruch auf eine Bedarfsgemeinschaft.
Ansonsten wird wohkl das aktuelle Uteil vom OLG Köln zählen.
Habe nur eine Abrechnung gesehen und galube eher das waren dei Überstunden.
So wie die Gegenpartei behaupetet sei er nicht zahlungskräftig für Kind und Mutter sowie so nicht
Aber hat meine Tochter nicht Anspruch auf eine Bedarfsgemeinschaft.
Ansonsten wird wohkl das aktuelle Uteil vom OLG Köln zählen.