Das "Fliehen" in sich ist in Deutschland nicht strafbar. D. h. wenn ein zu 3 J. Haft verurteilter Kollege (wie du selbst schreibst) über die Mauer springt und wegläuft, aber nach 2 Monate wieder gefasst wird, beträgt seine Strafe immer noch 3 J. Für den Spaziergang darf er nicht angeklagt werden, denn das ist keine Straftat sondern ein Menschenrecht. In anderen Ländern sieht die Sache etwas anders aus.
-------------------
"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
----------------
" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière
"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
----------------
" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière