06-09-2013, 18:09
(06-09-2013, 16:04)Papi-Lohn schrieb: Das "Fliehen" in sich ist in Deutschland nicht strafbar.Dann hat er genau das richtige gemacht, nämlich seine eigene Handlungsfreiheit erhalten. An seiner Stelle würde ich mich erst stellen, wenn klar ist, wie die Sache weiter untersucht wird. Kommt er, wie angekündigt, einfach zurück, werden sie ihn eintüten und den Stempel drauf machen - Klappe zu, Affe tot. Der Tatvorwurf an sich, ist nicht sein Produkt und offensichtlich auch nur sehr zweifelhaft nachgewiesen - es ist nachvollziehbar, dass er sich damit nicht identifiziert, wenn er es nicht war. (wenn er es war, sieht die Sache anders aus)
Kurze Anmerkung zum Begriff 'Kollege' - wir befinden uns alle auf derselben Erde. Der Unterschied zwischen uns sind weniger unsere Taten, auch wenn es Verbrechen sind, als vielmehr die Macht andere zu guten oder schlechten Menschen stempeln zu können. Unsere Taten selbst sind meist ein Produkt unserer ererbter Gehirnstrukturen, die im Laufe eines Lebens und durch die Umstände der Situation auch noch Veränderungen unterliegen - ich glaube nicht, dass wir frei entscheiden. Wer will schon als Verbrecher abgestempelt werden. Deshalb muss sich auch die Justiz langsam mal vom Rachegedanken verabschieden. George W.Bush zB. ist objektiv einer der grössten Lügner und Verbrecher der Geschichte. Er lügt vorsätzlich den Sicherheitsrat an und führt einen verbotenen Angriffskrieg mit tausenden Toten, den er dann mit einer selbst neu geschaffenen 'Bush-Doktrin' rechtfertig (erinnert an das Ermächtigungsgesetz) - der pensionierte Staatsanwalt aus dem bekannten Manson Family Prozess hat eine passende Anklageschrift gegen George W. Bush geschrieben, die wirklich lesenswert ist. Nun die Frage: Warum läuft George Bush frei herum während Thomas L. trotz offensichtler Tatzweifel gesucht wird und eingesperrt werden soll? Die Antwort ist nicht, dass im objektiven Sinn Thomas L. ein Verbrecher ist und George W. Bush keiner, sondern weil Thomas L. keine Lobby hat, die seine Reputation schützt, während GWB als ehemaliger US-Präsident praktisch unangreifbar ist. Gleiches gilt übrigens für die 'hochgestellten Persönlichkeiten', die in Nürnberg organisiert Steuern hinterzogen haben.
Solange es nicht um die Tat und die Vermeidung weiterer schlechter Taten geht, sondern um das Renomee der Beschuldigten (wenn es überhaupt soweit kommt) ist die Justiz nur ein Vehikel der 'Mächtigen', die erlassen, verordnen, sich möglichst nicht die Finger schmutzig machen und wenn es drauf ankommt, noch dritte vorschicken (Bsp. Colin Paul musste den Sicherheitsrat anlügen - und auch für den hat man dann die angeblich falschen Geheimdienstinformationen als Entschuldigung herbeigezaubert).
Im Kern der Sache sind wir an einem Punkt, an dem jeder das Recht haben sollte, so wie es auch die Amerikanische Verfassung garantiert, Waffen zu tragen und sich selbst zu verteidigen, um im Fall ausufernder Verwaltungswillkür handfesten Schutz gegen die Übergriffe der Staatsmacht bereit zu haben (ich kann nicht glauben, dass ich das gerade geschrieben habe) --- ich hör hier mal auf - das Problem sollte klar sein - und wer gut oder schlecht ist, bestimmt vielleicht formal ein Gericht, das hat aber nicht notwendig irgendwas mit der Realität zu tun - bei Kachelmann hing die Entscheidung über gut oder böse nicht von den Fakten ab, sondern von der Qualität seines Strafverteidigers.
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